Kosten

In dieser Psychotherapiepraxis werden die Kosten für die ersten Sitzungen (Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik und Akutbehandlung), ohne einen Antrag auf Kostenübernahme stellen zu müssen, von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Die Kostenübernahme für eine Kurzzeitpsychotherapie oder Langzeitpsychotherapie wird in der Praxis gemeinsam (von Patient:in und Therapeutin) beantragt und wird erst nach entsprechender Rückmeldung durch die jeweilige Krankenkasse bewilligt.

Nähere und ausführliche Informationen zur Kostenübernahme von Psychotherapie finden Sie an dieser Stelle sowie in englischer Sprache hier.