Insgesamt gibt es bei den Psychotherapieverfahren, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können, vier verschiedene Fachrichtungen. Wenn Sie eine/n Psychotherapeutin/en suchen und finden, wird diese/r meist nur eine der u.g. Psychotherapieverfahren anbieten. Dies hat mit dem Umstand zu tun, dass Psycholog:innen sich bereits im Rahmen der beruflichen Weiterbildung in Psychologischer Psychotherapie für eine der vier Richtungen entscheiden müssen, in welcher sie/er ausgebildet wird.
Die vier Psychotherapieverfahren sind die folgenden (in alphabetischer Reihenfolge):
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Diese vier Richtungen unterscheiden sich v.a. in Bezug auf das Verständnis der Symptomentstehung, aber auch in der therapeutischen Herangehensweise, in der Betonung der Perspektive auf die vorliegende Symptomatik und im Umgang mit der zu behandelnden Diagnose/Störung. Jede der vier Psychotherapierichtungen hat ihre Berechtigung, ist allerdings nicht bei jedem Menschen gleich hilfreich. Je nachdem, an welchem Punkt der Mensch im Leben steht, wobei er überhaupt aus seiner eigenen Sicht Hilfe benötigt und auch zulässt/zulassen kann, ist mit Blick auf die Symptomentstehung und -zusammensetzung die eine oder andere Therapierichtung die für den Moment effektivere Therapiemethode.
Welche der vier Psychotherapieverfahren aus psychotherapeutischer Sicht die für den Hilfe Suchenden passendere Methode ist, können Sie am besten mittels einer Psychotherapeutischen Sprechstunde herausfinden Diese wird von den kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeut:innen angeboten und ein entsprechender Termin
a.) in der gewünschten Praxis selbst vereinbart oder
b.) falls Sie einen Vermittlungscode von Ihrem Arzt erhalten haben, online über den eTerminservice der Kassenärztlichen Vereinigung oder telefonisch unter der Telefonnummer 116 117 binnen vier Wochen vermittelt.